Kostenerstattung
durch die Krankenkasse:
Die
gesetzlichen Krankenkassen (z.B. Techniker Krankenkasse, BEK, DAK, AOK, BKK Bayer
und die Betriebskrankenkassen) erstatten im Rahmen von Präventivmaßnahmen
nach § 20 SGB Abs. 1 seit 2001 für ihre Versicherten einmal im Jahr
bis zu 100% der Kursgebühr, meist ca. € 75.
Bitte erfragen Sie
den genauen Erstattungssatz Ihrer Krankenkasse.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Für die Erstattung ist die regelmässige Teilnahme Voraussetzung. Die
Teilnehmer müssen an 80% der Kursstunden teilgenommen haben.
Die Teilnahmebescheinigung
mit Erstattungsvordruck und allen Kursdaten wird am Ende des Kurses ausgestellt.
Ein kostenloses Nachholen von versäumten Stunden, z.B. wegen Schichtdienst,
Urlaub, kann mit vorheriger Vereinbarung gewährt werden.
Ein Nachholen
versäumter Stunden ist gegen eine Gebühr von € 15 möglich,
soweit Plätze in einem Folgekurs frei sind.
Eventuelle
Fragen richten Sie bitte an